In der als „Masterplan“ bezeichneten
Werbebroschüre der Befürworter ist der Tunnel in
einer Parallelvariante (zwei nebeneinander
liegende Tunnelröhren) dargestellt. Am 16. Februar
2005 hat der Bauausschuss der Stadt Saarbrücken
jedoch dem Wunsch der GIU-Ingenieure entsprochen,
den 1.350 Meter langen Tunnel zwischen der
Bismarckbrücke und der Luisenbrücke in einer
„Huckepackvariante“ (zwei übereinande liegende
Tunnelröhren) zu planen. Die Röhren sollen 7,50
Meter breit sein: zwei 3,50m breite Fahrspuren
und zwei Randstreifen an den Tunnelwänden von
jeweils 25 Zentimetern. Die Höhe einer Tunnelröhre
wird zwischen 4 und 5 Metern liegen. Pro Röhre
sollen je eine Nothaltebucht und ein Notausstieg -
etwa in der Mitte des Tunnels - gebaut werden.
Verkehrssicherheit
Im Gegensatz zu Unfällen auf freier
Strecke sind Verkehrsunfälle in einem Tunnel
viel gefährlicher, sowohl für die direkt,
als auch für die indirekt betroffenen
Verkehrsteilnehmer. Die Fluchtmöglichkeiten
aus einem Tunnel sind eingeschränkt, zudem
ist der Zugang zum Unfallort für die
Rettungskräfte oft sehr schwierig. Die
Zufahrt in den Tunnel ist unter bestimmten
Umständen nur gegen die Fahrtrichtung
außrhalb des Tunnels liegender
Straßen möglich. Jeder Tunnel
wirkt wie ein horizontaler Kamin - bei einem Brand
wird Feuer und Rauch durch den Tunnel gezogen. In
einem solchen Fall ist die Arbeit der
Rettungskräfte höchst schwierig, da der
Raum zur Brandbekämpfung drastisch
eingeschränkt ist.
Was bedeutet demnach je ein Notausstieg pro
Tunnelröhre in der Mitte eines Tunnels von
1.350 m Länge? Das bedeutet, dass jeder
Verkehrsteilnehmer entweder zu einem
Tunnelausgang oder zum Notausstieg laufen
muss. Das sind im ungünstigsten Fall 350
Meter, die zurückgelegt werden müssen
- im Dunklen, evtl. bei Rauch und Feuer,
zwischen quergestellten Fahrzeugen, mit Kindern
oder auch im Rollstuhl. Die ca. 12m nach oben
führenden Notausstiegstreppen haben die
gleiche Wirkung wie echte Kamine! Um einen Kamin
als Fluchtweg bei einem Brand zu bezeichnen,
bedarf es schon einer gehörigen Portion
Dummheit!
Während bei der ursprünglich
vorgesehenen „Parallelvariante“ der Tunnel die
Möglichkeit bestünde, Flucht-
beziehungsweise Rettungstüren in die parallel
verlaufende Röhre einzuplanen, entfällt
diese lebensrettende Option bei der
„Huckepackvariante“. Von der neugebauten
Wilhelm-Heinrich-Brücke ist eine Einfahrt in
den Tunnel in Richtung Saarlouis vorgesehen. Nur
wenige hundert Meter weiter folgt die Ausfahrt auf
die Westspange, vor der sich schon heute
regelmäßig der Verkehr staut. In diesem
Bereich birgt das Einfädeln Richtung Saarlouis
und zur Ausfahrt Westspange ein hohes Stau- und
Unfallrisiko für den Tunnel. Ähnlich
verhält es sich bei der Ausfahrt
Bismarckbrücke, die am Kreisel auf die
Feldmannstraße und den „Boulevard“
trifft.
Verkehrsverlagerungen in Folge eines Staus im
Tunnel
Einmal abgesehen von dem Stress, in dem sich die
im Tunnel festsitzenden Verkehrsteilnehmer befinden
– weil sie nicht wissen, was die Ursache des
Staus ist, wird jeder Stau die gleichen Folgen
haben wie eine plötzliche Hochwassersperrung
der Stadtautobahn. Mit dem Unterschied, dass aus
der Hochwasserumfahrung ein „Boulevard“ mit einer
Verkehrsbelastung von mehr als 20.000 KFZ am Tag
geworden ist, der sich nach Angaben im
„Masterplan“ »an den Bedürfnissen des
Menschen und nicht des Verkehrs« orientieren
soll. Das heißt, es werden dort Ampelanlagen
und/oder Zebrastreifen vorhanden sein müssen,
damit die Menschen diesen zwischen 22 und 26 Meter
breiten „Boulevard“ ohne Schaden überqueren
können.
Es bedarf keiner großen Phantasie sich
vorzustellen, dass dieser „Boulevard“
als Ausweichstrecke völlig überlastet
wäre. Die Stauumfahrungen aus Richtung
Mannheim werden künftig unter anderem
über die Talstraße,
Vorstadtstraße, Paul-Marien-,
Großherzog-Friedrich-, Egon-Reinhard- und
Martin-Luther-Straße fließen, aus Richtung
Saarlouis über die Eisenbahn-, Stengel-,
Victoria-, Ursulinen- bis zur
Richard-Wagner-Straße.
Die Anwohner an den
genannten Straßen sind schon heute mit einer
hohen Verkehrsdichte und mit hohen Abgas- und
Lärmbelastungen „gesegnet“.
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